Job-Perspektive (nach § 16a SGB II)

Nach zweijähriger Erfahrung mit den Reformen am Arbeitsmarkt hat die Bundesregierung zum Oktober 2007 mit dem § 16a des SGB II eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeit für diejenigen Menschen geschaffen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind und die - nach gegenwärtiger Einschätzung - zukünftig keine Chancen mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Die Stellen im Rahmen des so genannten „Job-Perspektive-Gesetzes“ können dauerhaft besetzt werden, für die Einsatzfelder hat der Bundesgesetzgeber nahezu keine Beschränkungen auferlegt.

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Bielefeld im November 2007 u.a. beschlossen, die bis zu 75%ige Förderung aus Bundesmitteln für die ersten einhundert Stellen aus kommunalen Mitteln auf 100% aufzustocken, um durch diesen finanziellen Anreiz den betroffenen Menschen einen zeitnahen Arbeitsbeginn bei gemeinnützigen Trägern zu ermöglichen. Diesen dürfte es nach Einschätzung des Rates schwer fallen, einen 25%igen Eigenanteil für diese Stellen aus der Erwerbstätigkeit des Betreffenden zu erwirtschaften, wenngleich grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Einsatzfelder zu erschließen, die – vielleicht mittelfristig – Erträge erbringen.

Seit Oktober 2007 wirbt die REGE mbH bei potentiellen Trägern Konzeptentwürfe ein und akquiriert entsprechende Einsatzmöglichkeiten nach dem § 16a. Aktuell gibt es rund 80 konkrete Besetzungsvorschläge in verschiedenen Einsatzbereichen wie etwa haustechnische oder hauswirtschaftliche Dienste, Bürotätigkeiten und Tier- oder Landschaftspflege.
Im Anschluss sichert die REGE mbH weiterhin den Kontakt zum Träger, übermittelt ihm den Personenvorschlag und klärt den avisierten Besetzungszeitpunkt.
Für die Begleitung des § 16a hat das Land eine flankierende Stelle bewilligt.

Projektlaufzeit:

01.02.2008-31.12.2010

Kontakt:

Michael Retzke
Tel.: 0521/9622-312
m.retzke@rege-mbh.de

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